Foren-Übersicht

 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel)

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     Foren-Übersicht -> Zensur
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nightmare88



Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Fr Sep 29, 2006 14:22    Titel: Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel) Antworten mit Zitat

In diesen verfahren geht es darum, dass TdT verboten werden soll, ausdem Grund, weil die Menschen ählichen Gestalten (Zombies) auf unmenschliche Art und Weise gequält und getötet!

Aha, also weil die sogenannten "Menschen ähnlichen Gestallten" nicht wie Menschen behandelt werden, soll der Film also verboten werden bzw ist verboten!?!?

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nightmare88



Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Fr Sep 29, 2006 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Upps, ich sehe gerade, dass der selbe Link schonmal in einen anderen Thema aufgetaucht ist 1hammer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ICH



Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: Mi Okt 11, 2006 21:00    Titel: Re: Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel) Antworten mit Zitat

Nightmare88 hat folgendes geschrieben:
In diesen verfahren geht es darum, dass TdT verboten werden soll, ausdem Grund, weil die Menschen ählichen Gestalten (Zombies) auf unmenschliche Art und Weise gequält und getötet!

Aha, also weil die sogenannten "Menschen ähnlichen Gestallten" nicht wie Menschen behandelt werden, soll der Film also verboten werden bzw ist verboten!?!?

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html


Wenn du den Link genau gelesen hättest, dann würdest du vielleicht gemerkt haben, dass das Bundesverfassungsgericht dort das Verbot aufgehoben hat (allerdings für eine geschnittene Version).

Bezüglich des Verbots der ungeschnittenen Fassung gab es vorher auch eine Verfassungsbeschwerde, die aber dummerweise fehlerhaft eingelegt und deshalb von den obersten Richtern abgelehnt wurde
(deshalb wurde damals 1984 das Verbot der Uncut-Fassung rechtskräftig)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
angler



Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 811
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mi Okt 11, 2006 22:11    Titel: Re: Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel) Antworten mit Zitat

ICH hat folgendes geschrieben:
Nightmare88 hat folgendes geschrieben:
In diesen verfahren geht es darum, dass TdT verboten werden soll, ausdem Grund, weil die Menschen ählichen Gestalten (Zombies) auf unmenschliche Art und Weise gequält und getötet!

Aha, also weil die sogenannten "Menschen ähnlichen Gestallten" nicht wie Menschen behandelt werden, soll der Film also verboten werden bzw ist verboten!?!?

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html


Wenn du den Link genau gelesen hättest, dann würdest du vielleicht gemerkt haben, dass das Bundesverfassungsgericht dort das Verbot aufgehoben hat (allerdings für eine geschnittene Version).

Bezüglich des Verbots der ungeschnittenen Fassung gab es vorher auch eine Verfassungsbeschwerde, die aber dummerweise fehlerhaft eingelegt und deshalb von den obersten Richtern abgelehnt wurde
(deshalb wurde damals 1984 das Verbot der Uncut-Fassung rechtskräftig)


Dann müßte die Beschlagnahme des Films doch aber auch aufgehoben worden sein.Schließlich ist das jetzt schon 22 Jahre her.Eine Beschlagnahme hat meines wissens doch nur 10 Jahre gültigkeit wenn sie nicht erneuert wird.Von einer erneuerung ist mir nichts bekannt.

MfG angler
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
ICH



Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: Do Okt 12, 2006 18:17    Titel: Re: Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel) Antworten mit Zitat

angler hat folgendes geschrieben:
ICH hat folgendes geschrieben:
Nightmare88 hat folgendes geschrieben:
In diesen verfahren geht es darum, dass TdT verboten werden soll, ausdem Grund, weil die Menschen ählichen Gestalten (Zombies) auf unmenschliche Art und Weise gequält und getötet!

Aha, also weil die sogenannten "Menschen ähnlichen Gestallten" nicht wie Menschen behandelt werden, soll der Film also verboten werden bzw ist verboten!?!?

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html


Wenn du den Link genau gelesen hättest, dann würdest du vielleicht gemerkt haben, dass das Bundesverfassungsgericht dort das Verbot aufgehoben hat (allerdings für eine geschnittene Version).

Bezüglich des Verbots der ungeschnittenen Fassung gab es vorher auch eine Verfassungsbeschwerde, die aber dummerweise fehlerhaft eingelegt und deshalb von den obersten Richtern abgelehnt wurde
(deshalb wurde damals 1984 das Verbot der Uncut-Fassung rechtskräftig)


Dann müßte die Beschlagnahme des Films doch aber auch aufgehoben worden sein.Schließlich ist das jetzt schon 22 Jahre her.Eine Beschlagnahme hat meines wissens doch nur 10 Jahre gültigkeit wenn sie nicht erneuert wird.Von einer erneuerung ist mir nichts bekannt.

MfG angler


Richtig, nach 10 Jahren spätestens sind die Beschlüsse verjährt. Formal aufgehoben sind die Beschlagnahmebeschlüsse allerdings nicht (das scheint bei 131ern noch nicht vorgekommen zu sein, bei beschlagnahmten Pornos sehr wohl: Die tauchen somit in den Beschlagnahmelisten somit gar nicht mehr auf).

Für den privaten Verkauf von 131ern sollte man übrigens diesen Beschluss des OLG Hamm kennen, wonach verkaufen und verbreiten zwei unterschiedliche Dinge sind. Nach dieser Entscheidung (es besteht allerdings keine Bindungswirkung!) ist der Verkauf von einzelnen 131ern NICHT strafbar, es sei denn der Käufer kauft zum Zweck der Verbreitung.

http://www.medienzensur.de/seite/gesetze/pdf/UrteilHamm.pdf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CircleJerk
Screenshot-Quiz-Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 1103

BeitragVerfasst am: Fr Okt 13, 2006 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sagt mal, müsst ihr immer den ganzen Schiss, auf den sich eine Antwort bezieht zitieren??
Die meisten Leute lesen sowieso von oben nach unten und merken dann, was Sache ist, auch ohne Berge von kopierten Beiträgen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
angler



Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 811
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr Okt 13, 2006 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Circle

Was ist los? Schlechte Laune? metzel004
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
CircleJerk
Screenshot-Quiz-Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 1103

BeitragVerfasst am: Fr Okt 13, 2006 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ach was, Laune ist bestens! breakdance
Ich wollts nur mal gesagt haben, dass die Zitat - Funktion eher dazu da ist, auf einzelne Sätze einzugehen, als ganze Posts zu kopieren.
Das einzige, was dabei herauskommt ist, dass alles x-fach mit x Kästchen drumherum wiederholt wird und eine Seite irgendwann aus 90% Zitaten, die dann beim nächsten mal wieder mitzitiert werden besteht.
Dass sich ein Post auf die darüberstehenden bezieht und inhaltlich anknüpft, ist doch eh klar, daher ist diese wahllose Zitiererei wirklich nicht nötig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
filmquok



Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: Fr Okt 13, 2006 20:59    Titel: Re: Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel) Antworten mit Zitat

ICH hat folgendes geschrieben:
, bei beschlagnahmten Pornos sehr wohl: Die tauchen somit in den Beschlagnahmelisten somit gar nicht mehr auf).


Das wäre mir neu whatever .. wenn es um die Wara`s ala Schwarze Gier und Co geht die vor einiger Zeit aus den Listen verschwanden : Die wurden nicht gestrichen sondern neu geprüft und wieder freigegeben Wink

Irgendwie auch logisch, Beschlagnahmt ist Beschlagnahmt !
Nur weil 10 oder 25 Jahre ins Land gezogen sind ändern sich weder die Filme noch die Einstellung des Jugendschutzes zu diesen..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ICH



Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: Sa Okt 14, 2006 18:13    Titel: Re: Beschlagnahmungsverfahren (Tanz der Teufel) Antworten mit Zitat

filmquok hat folgendes geschrieben:
ICH hat folgendes geschrieben:
, bei beschlagnahmten Pornos sehr wohl: Die tauchen somit in den Beschlagnahmelisten somit gar nicht mehr auf).


Das wäre mir neu whatever .. wenn es um die Wara`s ala Schwarze Gier und Co geht die vor einiger Zeit aus den Listen verschwanden : Die wurden nicht gestrichen sondern neu geprüft und wieder freigegeben Wink



Aus welchen Gründen auch immer: Auf jeden Fall wurde letztes Jahr ein ganzer Batzen Tapes von CD-Video aus der Beschlagnahmeliste gestrichen. Weisst du dazu näheres? Auf meine Anfrage an das AG Duisburg habe ich nur die Antwort bekommen, dass ich keine Auskunft erhalte...

Und in den 90ern hat auch das AG Wesel einen Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, mit dem einige Tapes von DBM aus dem Verkehr gezogen wurden. Laut Roland Seim sei dies nach ca. 10 Jahren erfolgt, da man ausginge, dass die Kassetten nicht mehr im Handel seien! Leider ist es mir auch hier nicht gelungen, nähere Infos von der Justiz zu bekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CircleJerk
Screenshot-Quiz-Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 1103

BeitragVerfasst am: Sa Okt 14, 2006 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht werden derartige Informationen in dem BPjM-Newsletter veröffentlicht, den es alle 3 Monate gibt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     Foren-Übersicht -> Zensur Alle Zeiten sind GMT
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

- Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group

Dies ist ein kostenloses Forum das von Siteboard.de zur Verfügung gestellt wird.
Besuchen sie unseren Sponsor Sitesubmission.de
Spezialist für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschineneintrag


Hinweis: Die Verantwortung für die Inhalte liegen beim jeweiligen Autor der Nachrichten.
Bitte informiere die Administratoren und Moderatoren des Forums über illegale und rechtswidrige Inhalte.
Die Verantwortung für die Werbung in diesem Forum liegt bei Siteboard.de (Kontakt / Impressum)